EVA - Entlastende Versorgungsassistenz

AKTUELLES


„Entlastende Versorgungsassistenz“ (EVA)
für Medizinische Fachangestellte aus hausärztlichen Praxen
gemäß „Nicht-ärztliche Praxisassistentin (NäPa)“ der BÄK

Bereits vor Jahren haben die beiden nordrhein-westfälischen Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe das Curriculum „Entlastende Versorgungsassistenz“ (EVA) entwickelt und umgesetzt.Basierend auf den Qualifikationsanforderungen der „Delegations-Vereinbarung“ (Anlage 8 Bundesmantelvertrag-Ärzte) zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband wurde eine Spezialisierungsqualifikation geschaffen, die Medizinische Fachangestellte praxisnah auf die Übernahme delegationsfähiger Leistungen in der hausärztlichen Versorgung vorbereiten sollte. In 2009 hat dann der Vorstand der Bundesärztekammer das Fortbildungscurriculum „Nicht-ärztliche Praxisassistentin“ (NäPa) beschlossen und zur Umsetzung durch die Ärztekammern empfohlen. Das EVA-Curriculum entspricht dem der NäPa im hausärztlichen Bereich.

Informationsflyer anrechenbare Seminare (bitte wählen Sie im Fortbildungskatalog die Unterkategorie EVA aus) I Fortbildungsurriuculum 


 

Häufig gestellte Fragen zur EVA

EVA - FAQs

 

Hausbesuchsprotokolle

Hausbesuchsprotokoll I Hausbesuchsprotokoll anonymisiert



Hinweise zum Erwerb der Spezialisierungsqualifikation EVA“
für VERAH®

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EVA-Rucksack

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Refresherkurse Entlastende Versorgungsassistenz EVA/NäPa

Gemäß Delegationsvereinbarung Anlage 8 BMV-Ä § 7 (6) ist alle drei Jahre eine Fortbildung mit mindestens 16 Stunden Dauer, davon mindestens je 8 Stunden Notfallmanagement, inklusive Übungen am Phantom, und mindestens je acht Stunden Fortbildung zur Weiterentwicklung des Berufsbildes des nicht-ärztlichen Praxisassistenten insbesondere in Bezug auf Digitalisierung und Telemedizin nachzuweisen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer


 

Entlastende Versorgungsassistenz (EVA)
Nicht-ärztliche Praxisassistentin (NäPa)
Spezialisierungsqualifikation für MFA in fachärztlichen Praxen

 

Auch Medizinische Fachangestellte in bestimmten fachärztlichen Praxen können seit 2017 die Spezialisierungsqualifikation erwerben und Patientinnen und Patienten in der Häuslichkeit, in Alten- und Pflegeheimen und/oder anderen beschützenden Einrichtungen auf Veranlassung der delegierenden Ärztin bzw. des delegierenden Arztes aufsuchen. Die Voraussetzungen für die Genehmigung und die Vergütungsregelung der Leistungen der NäPa ist im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) Kapitel 38 näher definiert. Da eine identische Qualifikation der NäPa in hausärztlichen Praxen für die NäPa in fachärztlichen Praxen nicht sinnhaft ist, bilden die gemeinsamen Basismodule sowie die fachspezifischen Fortbildungsinhalte den Rahmen für die Qualifikation zur EVA/NäPa-fachärztlich.

Die gemeinsamen Basismodule der Theoretischen Fortbildung sind nach gegenwärtigem Stand:

  • Grundlagen und Rahmenbedingungen beruflichen Handelns/Berufsbild (15 UE)
  • Kommunikation und Gesprächsführung (8 UE)
  • Wahrnehmung und Motivation (8 UE)
  • Koordination und Organisation von Therapie und Sozialmaßnahmen (24 UE)
  • Grundlagen der Hygiene (4 UE)
  • Telemedizinische Grundlagen (10 UE)
  • Das Notfallmanagement - Erweiterte Notfallkompetenz (20 UE) ist ebenfalls Bestandteil der Qualifikation.

Die erforderliche fachspezifische Qualifikation kann durch die Teilnahme an den Fortbildungscurricula der Bundesärztekammer für MFA nachgewiesen werden (s. Qualifikation/Zertifikate).

Für den erforderlichen Fortbildungsumfang ist die Berufserfahrung nach der Ausbildung maßgeblich.

 

Dauer Berufstätigkeit Theoretische
Fortbildung 
Praktische Fortbildung
(begleitete Hausbesuche)  
Notfallmanagement
(Erweiterte Notfall
kompetenz)    
weiniger 5 Jahre200 UE2020 UE
weniger 10 Jahre170 UE2020 UE
mehr als 10 Jahre150 UE2020 UE

 

Informationsflyer I Fortbildungsurriuculum 

 


 

Hausarztaktionsprogramm

 

Förderung des Erwerbs von Zusatzqualifikationen von nicht-ärztlichem Praxispersonal durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Das Land beteiligt sich an den Ausgaben von Hausarztpraxen, die den Erwerb von Zusatzqualifikationen von nicht-ärztlichen Praxisassistentinnen bzw. Praxisassistenten im Sinne der Delegations-Vereinbarung (Anlage 8 BMV-Ä) finanzieren, durch eine einmalige Zuwendung in Höhe von bis zu 1.000 Euro.

Die Anträge für die Förderung und weitere Informationen zur Förderung erhalten Sie hier.


 

Ihre Ansprechpersonen:

Helena Baumeister
Tel.: 0251 929 2237, Fax: 0251 929 27 2237
E-Mail: baumeister@aekwl.de

Andrea Gerbaulet
Tel.: 0251 929 2225, Fax: 0251 929 27 2225
E-Mail: gerbaulet@aekwl.de

Wiebke Mähs
Tel.: 0251 9292247, Fax: 0251 929 27 2247
E-Mail: maehs@aekwl.de

Martin Nowak
Tel.: 0251 929 2216, Fax: 0251 929 27 2216
E-Mail: nowak@aekwl.de

Martin Wollschläger-Tigges,
Tel.: 0251 9292242, Fax: 0251 929 27 2242
E-Mail: wollschlaeger-tigges@aekwl.de

Nina Wortmann
Tel.: 0251 9292238, Fax: 0251 929 27 2238
E-Mail: wortmann@aekwl.de


oder per Post:

Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL
Postfach 40 67
48022 Münster