EVA - Entlastende Versorgungsassistenz

AKTUELLES

5. Westfälischer EVA-Tag 2025 am Samstag, 22.03.2025 in Dortmund

Programm 5. EVA-Tag 2025

zur Anmeldung


Qualifikation zur „Entlastende Versorgungsassistenz“ (EVA)

Die beiden nordrhein-westfälischen Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe das Curriculum „Entlastende Versorgungsassistenz“ (EVA) entwickelt und setzen dieses um. Das Fortbildungscurriculum „Entlastende Versorgungsassistenz“ (EVA) der Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe entspricht dem Fortbildungscurriculum  „Nichtärztliche Praxisassistenz“ (NäPa) der Bundesärztekammer.
Basierend auf den Qualifikationsanforderungen der „Delegations-Vereinbarung“ (Anlage 8 Bundesmantelvertrag-Ärzte) zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband bereitet die Spezialisierungsqualifikation Medizinische Fachangestellte praxisnah auf die Übernahme delegationsfähiger Leistungen in der hausärztlichen Versorgung vor.

Umfang der Ausbildung

Dauer Berufstätigkeit Theoretische
Fortbildung 
Praktische Fortbildung
(begleitete Hausbesuche)  
Notfallmanagement
(Erweiterte Notfall
kompetenz)    
weiniger 5 Jahre200 UE2020 UE
weniger 10 Jahre170 UE2020 UE
mehr als 10 Jahre150 UE2020 UE


Nähere Informationen zur EVA-Ausbildung sind diesem Informationsflyer zu entnehmen.

 anrechenbare Seminare (bitte wählen Sie im Fortbildungskatalog die Unterkategorie EVA aus)


Häufig gestellte Fragen zur EVA

EVA - FAQs

Praktische Fortbildung / Hausbesuche 

 Berufsjahre  Praktische Fortbildung* 
 < 550 UE = 75 HB
 < 1030 UE = 45 HB
 > 1020 UE = 30 HB

(UE) = Unterrichtseinheit / 45 Minuten
*Die Praktische Fortbildung besteht aus den dokumentierten arztbegleitenden und selbstständigen Hausbesuchen (HB), die mit jeweils 30 Minuten auf die Spezialisierungsqualifikation angerechnet werden.

Hausbesuchsprotokoll I Hausbesuchsprotokoll anonymisiert


VERAH/EVA-Anerkennung

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EVA-Rucksack

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Qualifikation Entlastende Versorgungsassistenz (EVA) für MFA in fachärztlichen Praxen

Fachärztinnen und Fachärzte aus nachfolgenden genannten Fachgebieten können eine EVA-fachärztlich einsetzen. Für deren Einsatz regelt das Kapitel 38 EBM die Berechnung entsprechender Gebührenpositionen.

  • Allgemeinmedizin
  • Innere und Allgemeinmedizin 
  • Praktische Ärztinnen und Ärzten 
  • Ärztinnen und Ärzten ohne Gebietsbezeichnung 
  • Innere Medizin ohne Schwerpunktbezeichnung, die gegenüber dem Zulassungsausschuss ihre Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung gemäß § 73 Abs. 1a SGB V erklärt haben
  • Kinder- und Jugendmedizin
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
  • Augenheilkunde
  • Chirurgie
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe
  • Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
  • Haut- und Geschlechtskrankheiten
  • Innere Medizin mit und ohne Schwerpunkt, die gegenüber dem Zulassungsausschuss ihre Teilnahme an der fachärztlichen Versorgung erklärt haben
  • Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
  • Neurologie
  • Nervenheilkunde
  • Neurologie und Psychiatrie
  • Orthopädie
  • Orthopädie und Unfallchirurgie
  • Psychiatrie und Psychotherapie
  • Urologie
  • Physikalische und Rehabilitative Medizin

Die fachspezifischen Fortbildungsinhalte der Qualifikation EVA-fachärztlich können durch die Teilnahme an entsprechenden Spezialisierungsqualifikationen gemäß Musterfortbildungscurricula der Bundesärztekammer nachgewiesen werden:
Basismodul EVA-fachärztlich

  • Grundlagen und Rahmenbedingungen beruflichen Handelns/Berufsbild (15 UE)
  • Kommunikation und Gesprächsführung (8 UE)
  • Wahrnehmung und Motivation (8 UE)
  • Koordination und Organisation von Therapie und Sozialmaßnahmen (24 UE)
  • Grundlagen der Hygiene (4 UE)
  • Telemedizinische Grundlagen (10 UE)
  • Das Notfallmanagement - Erweiterte Notfallkompetenz (20 UE)

Die erforderliche fachspezifische Qualifikation kann durch die Teilnahme an den Fortbildungscurricula der Bundesärztekammer für MFA nachgewiesen werden (s. Qualifikation/Zertifikate).

Für den erforderlichen Fortbildungsumfang ist die Berufserfahrung nach der Ausbildung maßgeblich.

Dauer Berufstätigkeit Theoretische
Fortbildung 
Praktische Fortbildung
(begleitete Hausbesuche)  
Notfallmanagement
(Erweiterte Notfall
kompetenz)    
weiniger 5 Jahre200 UE2020 UE
weniger 10 Jahre170 UE2020 UE
mehr als 10 Jahre150 UE2020 UE

Informationsflyer I Fortbildungsurriuculum


Refresherkurse Entlastende Versorgungsassistenz EVA/NäPa

Gemäß Delegationsvereinbarung Anlage 8 BMV-Ä § 7 (6) ist alle drei Jahre eine Fortbildung mit mindestens 16 Stunden Dauer, davon mindestens je 8 Stunden Notfallmanagement, inklusive Übungen am Phantom, und mindestens je acht Stunden Fortbildung zur Weiterentwicklung des Berufsbildes des nicht-ärztlichen Praxisassistenten insbesondere in Bezug auf Digitalisierung und Telemedizin nachzuweisen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer für die Termine in Münster und dem Flyer für die Termine Bochum


Hausarztaktionsprogramm

Förderung des Erwerbs von Zusatzqualifikationen von nicht-ärztlichem Praxispersonal durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Das Land beteiligt sich an den Ausgaben von Hausarztpraxen, die den Erwerb von Zusatzqualifikationen von nicht-ärztlichen Praxisassistentinnen bzw. Praxisassistenten im Sinne der Delegations-Vereinbarung (Anlage 8 BMV-Ä) finanzieren, durch eine einmalige Zuwendung in Höhe von bis zu 1.000 Euro.

Die Anträge für die Förderung und weitere Informationen zur Förderung erhalten Sie hier.


Kontakt

Nina Wortmann
E-Mail: nina.wortmann@aekwl.de
Tel.:0251 929 2238

Andrea Gerbaulet
E-Mail: andrea.gerbaulet@aekwl.de
Tel.:0251 929 2225


oder per Post
Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL
Postfach 40 67
48022 Münster