EVA - Entlastende Versorgungsassistentin / Entlastender Versorgungsassistent
AKTUELLES:
Einsteiger- und Wiedereinsteigerseminar
Die Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL bietet in diesem Jahr ein neukonzipiertes Einsteiger- und Wiedereinsteigerseminar für Medizinische Fachangestellte an. Die Fortbildung richtet sich an MFA, die nach einer längeren Berufspause wieder in die ambulante Versorgung einsteigen wollen sowie an diejenigen, die im Ausland einen vergleichbaren Berufsabschluss erworben haben und in Deutschland eine entsprechende berufliche Tätigkeit als MFA anstreben.
SAVE THE DATE - 3. WESTFÄLISCHER EVA-TAG
Termin: Samstag, 21.08.2021 in Dortmund
2. WESTFÄLISCHER EVA-TAG - Nachlese
Fast 1300 Entlastende Versorgungsassistentinnen ausgebildet
von Elisabeth Borg, Leiterin Ressort Fortbildung der ÄKWL
Aufgeschoben ist nicht aufgehoben: Ursprünglich für März geplant, konnte der 2. Westfälische EVA-Tag der Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL nun Ende August unter professionell umgesetzten Hygiene-Vorgaben als Präsenzveranstaltung stattfinden. Das zweite offizielle westfälische Treffen der Entlastenden Versorgungsassistentinnen und -assistenten (EVA) wurde vom 2. Vorsitzenden der KVWL und Mitglied im Lenkungsausschuss der Akademie, Dr. Volker Schrage, begleitet. Schrage betonte, dass... [Weiterlesen]
Zum Artikel des Ärztenachrichtendienst gelangen Sie hier.
Die Bildergalerie finden Sie hier (Passwort: EVA-Tag2020).
Nicht-ärztliche Praxisassistenten Sonderregelung:
Abrechnungsmöglichkeit bis 31.03.2021 auch bei noch nicht abgeschlossener Fortbildung
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
„Entlastende Versorgungsassistentin“ (EVA)
für Medizinische Fachangestellte aus hausärztlichen Praxen
gemäß „Nicht-ärztliche Praxisassistentin (NäPa)“ der BÄK
Bereits vor Jahren haben die beiden nordrhein-westfälischen Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe das Curriculum „Entlastende Versorgungsassistentin“ (EVA) entwickelt und umgesetzt.
Basierend auf den Qualifikationsanforderungen der „Delegations-Vereinbarung“ (Anlage 8 Bundesmantelvertrag-Ärzte) zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband wurde eine Spezialisierungsqualifikation geschaffen, die Medizinische Fachangestellte praxisnah auf die Übernahme delegationsfähiger Leistungen in der hausärztlichen Versorgung vorbereiten sollte. In 2009 hat dann der Vorstand der Bundesärztekammer das Fortbildungscurriculum „Nicht-ärztliche Praxisassistentin“ (NäPa) beschlossen und zur Umsetzung durch die Ärztekammern empfohlen. Das EVA-Curriculum entspricht dem der NäPa im hausärztlichen Bereich.
Informationsflyer | I![]() | anrechenbare Seminare |
(bitte wählen Sie im Fortbildungskatalog die Unterkategorie EVA) |
Hausbesuchsprotokolle
Hausbesuchsprotokoll I Hausbesuchsprotokoll anonymisiert
EVA-Rucksack
Fortbildung zur „Entlastenden Versorgungsassistentin“ (EVA) in Paderborn
Aktuell werden Medizinische Fachangestellte und Angehörige anderer Medizinischer Fachberufe aus der Region Paderborn zum/r „Entlastenden Versorgungs-assistenten/in“ (EVA) in Hausarztpraxen am Standort Paderborn fortgebildet.
Die Fortbildungsinitiative wurde von der Akademie für medizinische Fortbildung der Ärztekammer Westfalen-Lippe und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe in Zusammenarbeit mit der Bezirksstelle Paderborn der KVWL sowie mit Unterstützung des Kreises Höxter gestartet.
Im Rahmen eines Telefoninterviews mit zwei der derzeitigen Teilnehmerinnen der EVA-Fortbildung in Paderborn wurden Fragen zur Motivation, dem bisherigen Verlauf der Fortbildung sowie den zukünftigen Aufgabenfeldern der EVAs erörtert. Ramona Kisters aus der Praxis Dr. med. Peter Rennert sowie Jessica Wruck aus der Praxis Dres. med. Barbara und Ralf Passmann – beides Brakeler Hausarztpraxen – standen freundlicherweise für ein Interview mit der Leiterin des Ressorts Fortbildung der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Elisabeth Borg, zur Verfügung.
Die Aufzeichnungen finden Sie hier:
Traumjob EVA im Realitätscheck
Interview mit Christina Tacetta in der Apothekenumschau [Artikel]
Entlastende Versorgungsassistentin (EVA)
Nicht-ärztliche Praxisassistentin (NäPa)
Spezialisierungsqualifikation für MFA in fachärztlichen Praxen
Im Juli 2016 wurde die Förderung der qualifizierten Nicht-ärztlichen Praxisassistentin (NäPA) auf den fachärztlichen Bereich ausgedehnt. Mit Wirkung ab dem 01.01.2017 wurden daher auch die Bestimmungen in der Delegations-Vereinbarung (BMV-Ä Anlage 8) zum Nachweis der Berufserfahrung der NäPA angepasst. Anlässlich dieser Änderungen wird als Teilnehmer_in zur Fortbildung auch zugelassen, wer den Nachweis einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung nach dem qualifizierten Berufsabschluss in einer fachärztlichen Praxis erbringen kann. Das bedeutet, dass auch Medizinische Fachangestellte in bestimmten fachärztlichen Praxen die Spezialisierungsqualifikation erwerben können und Patienten in der Häuslichkeit, in Alten- und Pflegeheimen und/oder anderen beschützenden Einrichtungen auf Veranlassung des delegierenden Arztes/der delegierenden Ärztin aufsuchen können. Die Voraussetzungen für die Genehmigung und die Vergütungsregelung der Leistungen der NäPa ist im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) Kapitel 38 näher definiert. Da eine identische Qualifikation der NäPa in hausärztlichen Praxen für die NäPa in fachärztlichen Praxen nicht sinnhaft ist, arbeitet die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband der Krankenkassen gemeinsam mit der Bundesärztekammer aktuell an Konzepten zur Qualifizierung von Nicht-ärztlichen Praxisassistent/-assistenten (NäPa) aus Facharztpraxen. Dennoch gibt es Überschneidungen der Fortbildungsinhalte, die gleichermaßen für den hausärztlichen sowie für den fachärztlichen Bereich von Relevanz sind.
Die gemeinsamen Themenschwerpunkte der Theoretischen Fortbildung sind nach gegenwärtigem Stand:
- Grundlagen und Rahmenbedingungen beruflichen Handelns/Berufsbild (15 UE)
- Kommunikation und Gesprächsführung (8 UE)
- Wahrnehmung und Motivation (8 UE)
- Koordination und Organisation von Therapie und Sozialmaßnahmen (24 UE)
- Grundlagen der Hygiene (4 UE)
- Telemedizinische Grundlagen (10 UE)
- Das Notfallmanagement - Erweiterte Notfallkompetenz (20 UE) ist ebenfalls Bestandteil der Qualifikation.
Die erforderliche fachspezifische Qualifikation kann durch die Teilnahme an den Fortbildungscurricula der Bundesärztekammer für MFA nachgewiesen werden.
Für den erforderlichen Fortbildungsumfang ist die Berufserfahrung nach der Ausbildung maßgeblich.
Dauer Berufstätigkeit | Theoretische Fortbildung | Praktische Fortbildung (begleitete Hausbesuche) | Notfallmanagement (Erweiterte Notfall kompetenz) |
weiniger 5 Jahre | 200 UE | 20 | 20 UE |
weniger 10 Jahre | 170 UE | 20 | 20 UE |
mehr als 10 Jahre | 150 UE | 20 | 20 UE |
Förderung der Telemedizin in der ambulanten Versorgung in Nordrhein-Westfalen für Westfalen-Lippe
Wie hoch ist der Fördersatz?
- Schulungsmaßnahmen: bis zu 80 Prozent
Wann ist der Förderzeitraum?
- Der Förderzeitraum beginnt mit sofortiger Wirkung. Die entsprechenden Antragsformulare können bis zum 16. Februar 2020 bei der KVWL eingereicht werden. Die zu fördernden Rechnungen sind bis spätestens Ende Februar 2020 bei der KVWL einzureichen.
Schulungen, Weiterbildungen und Seminare:
- Qualifikation der MFA als nichtärztliche Praxisassistentin (EVA und VERAH)
- Voraussetzung: Telemedizinische Inhalte sind Bestandteil der Qualifizierungsmaßnahme oder werden ergänzend dazu erworben. Ärzte verpflichten sich, die Betreuung der Patienten durch EVA/VERAH zukünftig telemedizinisch gestützt zu erbringen.
Sofern die Praxis bei Antragstellung nicht über das erforderliche technische Equipment verfügt, erfolgt die Förderung nur im Zusammenhang mit dem Erwerb der telemedizinischen Ausstattung für Heim-/ Hausbesuche.
- Seminare zum Thema Telematik und Telemedizin für Ärzte und nichtärztliche Gesundheitsberufe
Voraussetzung: Das Seminar muss mit Fortbildungspunkten zertifiziert sein.
Weitere Details finden Sie hier.
Hausarztaktionsprogramm
Förderung des Erwerbs von Zusatzqualifikationen von nicht-ärztlichem Praxispersonal durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
Das Land beteiligt sich an den Ausgaben von Hausarztpraxen, die den Erwerb von Zusatzqualifikationen von nicht-ärztlichen Praxisassistentinnen bzw. Praxisassistenten im Sinne der Delegations-Vereinbarung (Anlage 8 BMV-Ä) finanzieren, durch eine einmalige Zuwendung in Höhe von bis zu 1.000 Euro.
Die Anträge für die Förderung und weitere Informationen zur Förderung erhalten Sie hier.
Ihre Ansprechpartner_innen:
Andrea Gerbaulet
Tel.: 0251 929 2225, Fax: 0251 929 27 2225
E-Mail: gerbaulet@aekwl.de
Julia Nowotny
Tel.: 0251 929 2237, Fax: 0251 929 27 2237
E-Mail: nowotny@aekwl.de
Nina Wortmann
Tel.: 0251 9292238, Fax: 0251 929 27 2238
E-Mail: wortmann@aekwl.de
Burkhard Brautmeier
Tel.: 0251 929 2207, Fax: 0251 929 27 2207
E-Mail: brautmeier@aekwl.de
oder per Post:
Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL
Postfach 40 67
48022 Münster
