EVA - Häufige Fragen
Voraussetzungen
Gibt es die EVA auch für andere Fachärzte?
Welche Bereiche umfasst die EVA-Qualifizierung?
Wie läuft die EVA-Qualifikation ab und welche Teilnahmevoraussetzungen gibt es?
Zählt die Ausbildung mit zu den Berufsjahren?
Spielt es für die Anrechnung der Berufsjahre eine Rolle, ob ich halb- oder ganztags angestellt bin?
Welcher Berufsabschluss ist Vorraussetzung für den Erwerb der „EVA-Qualifikation“?
Muss die EVA-Qualifikation innerhalb eines bestimmten Zeitraums absolviert sein?
Gibt es einen bestimmten Zeitpunkt für den Start in die "EVA-Qualifikation", ggf. mit einem bestimmten Modul?
Gibt es Fördermöglichkeiten?
Werden Teilnahmen an Seminaren von externen Anbietern anerkannt/angerechnet?
Mit wie viel Unterrichtsstunden (UE) werden die einzelnen „EVA“- anrechnungsfähigen Seminare auf die „EVA“ angerechnet?
Was ist der Unterschied zwischen einer "EVA" und "Nichtärztlichen Praxisassistentin"?
Kann ich mit der „EVA-Qualifikation“ schon beginnen, wenn ich noch nicht die erforderlichen Berufsjahre von 3 Jahren in einer hausärztlichen Praxis nachweisen kann?
Kann ich mit der „EVA-Qualifikation“ schon beginnen, wenn ich noch nicht die erforderlichen Berufsjahre von 3 Jahren nach Beendigung der Ausbildung nachweisen kann?
Curriculum
Welche Themen beinhaltet das Curriculum?
Findet eine Abschlussprüfung statt?
Ist die Teilnahme an allen EVA-anrechnungsfähigen Modulen Pflicht?
Hausbesuche
Wie weise ich meine Hausbesuche nach?
Wie werden die Hausbesuche (HB) berechnet?
Wie alt dürfen die Dokumentationen der Hausbesuche bei Zertifikatsantrag sein?
Wo kann ich die HB-Protokolle erhalten?
Wie werden die Hausbesuche vergütet?
Hausbesuche
Wie weise ich meine Hausbesuche nach?
Wie werden die Hausbesuche (HB) berechnet?
Wie alt dürfen die Dokumentationen der Hausbesuche bei Zertifikatsantrag sein?
Wo kann ich die HB-Protokolle erhalten?
Wie werden die Hausbesuche vergütet?
Module & Abschluss
Muss ich bei der "EVA-Qualifikation" genau auf die Anzahl der erforderlichen Theoriestunden kommen?
Wie alt darf ein Modul sein, damit es noch für „EVA-Qualifikation“ angerechnet wird?
Was reiche ich zur Zertifikat Antragstellung ein?
Gibt es Fördermöglichkeiten?
Werden Teilnahmen an Seminaren von externen Anbietern anerkannt/angerechnet?
Mit wie viel Unterrichtsstunden (UE) werden die einzelnen „EVA“- anrechnungsfähigen Seminare auf die „EVA“ angerechnet?
Modul 1
„Kommunikation und Gesprächsführung“ wird mit 8 UE auf die theoretische Fortbildung angerechnet.
Modul 2
„Wahrnehmung und Motivation“ wird mit 8 UE auf die theoretische Fortbildung angerech-net.
„Patientenbegleitung und Koordination“ (Casemanagement) wird mit 24 UE auf die theoretische Fortbildung angerechnet.
Modul 2-4
„Ambulante Versorgung älterer Menschen“ wird mit 36 UE auf die theoretische Fortbildung und mit 8 UE auf die praktische Fortbildung (Hausbesuche) angerechnet.
Modul 5
„Häufige Krankheitsbilder in der hausärztlichen Praxis“ wird mit 20 UE auf die theoretische Fortbildung angerechnet.
Modul 6
„Häufige Untersuchungsverfahren in der Praxis“ wird mit 8 UE auf die theoretische Fortbildung angerechnet.
Modul 7
„Impfen – Beim Impfmanagement mitwirken“ wird mit 8 UE auf die theoretische Fortbildung angerechnet.
„Hygiene und Desinfektion in der Arztpraxis“ wird mit 8 UE auf die theoretische Fortbildung angerechnet, seitdem es ab 2014 als Blended-Learning-Fortbildungsseminar angeboten wird. Die Seminare, die vor 2014 absolviert worden sind, werden mit 4 UE auf die theoretische Fortbildung angerechnet. ! 8 UE werden erst nach Absolvierung der elektronischen Lernerfolgskontrolle angerechnet. !
Modul 8
„Sozialrecht und Demografie“ wird mit 12 UE auf die theoretische Fortbildung angerechnet.
Modul 9
„Elektronische Praxiskommunikation und Telematik“ (Telemedizin-Grundlagen & eDMP) wird mit 20 UE auf die theoretische Fortbildung angerechnet.
Modul 10
„Versorgung und Betreuung von Onkologie- und Palliativpatienten“ wird mit 9 UE auf die theoretische Fortbildung angerechnet.
„Palliativmedizinische Zusammenarbeit und Koordination“ wird mit 8 UE auf die theoretische Fortbildung angerechnet.
Modul 11
„Grundlagen der Ernährung“ wird mit 16 UE auf die theoretische Fortbildung angerechnet.
Modul 12
„Elektronische Praxiskommunikation und Telematik“ (Telemedizin-Aufbau) wird mit 20 UE auf die theoretische Fortbildung angerechnet.
Modul 13
„Psychosomatische und psychosoziale Patientenversorgung“ wird mit 15 UE auf die theoretische Fortbildung angerechnet.
Modul 14
„Arzneimittelversorgung“ wird mit 8 UE auf die theoretische Fortbildung angerechnet.
„Injektions- und Infusionstechniken“ wird mit 4 UE auf die theoretische Fortbildung angerechnet.
Modul 15
„Notfallmanagement - Erweiterte Notfallkompetenz“ wird mit 16 UE auf das 20-stündige Modul „Notfallmanagement“ angerechnet.
„Notfälle in der Praxis“ wird mit 4 UE auf das 20-stündige Modul „Notfallmanagement“ angerechnet.Findet eine Abschlussprüfung statt?
Ist die Teilnahme an allen EVA-anrechnungsfähigen Modulen Pflicht?
Welche Inhalte der EVA Ausbildung sind durch die Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung bereits abgedeckt?
EVA | Verah
Was ist der Unterschied zwischen „EVA“ und „VERAH“?
Kann ich als „EVA“ zusätzlich die „VERAH“ absolvieren und wenn ja, was muss ich dann noch erfüllen?
Kann ich als „VERAH“ zusätzlich die „EVA“ absolvieren und wenn ja, was muss ich dann noch erfüllen?
