EVA - Häufige Fragen

Voraussetzungen

  • Gibt es die EVA auch für andere Fachärzte?

  • Welche Bereiche umfasst die EVA-Qualifizierung?

  • Wie läuft die EVA-Qualifikation ab und welche Teilnahmevoraussetzungen gibt es?

  • Zählt die Ausbildung mit zu den Berufsjahren?

  • Spielt es für die Anrechnung der Berufsjahre eine Rolle, ob ich halb- oder ganztags angestellt bin?

  • Welcher Berufsabschluss ist Vorraussetzung für den Erwerb der „EVA-Qualifikation“?

  • Muss die EVA-Qualifikation innerhalb eines bestimmten Zeitraums absolviert sein?

  • Gibt es einen bestimmten Zeitpunkt für den Start in die "EVA-Qualifikation", ggf. mit einem bestimmten Modul?

  • Gibt es Fördermöglichkeiten?

  • Werden Teilnahmen an Seminaren von externen Anbietern anerkannt/angerechnet?

  • Mit wie viel Unterrichtsstunden (UE) werden die einzelnen „EVA“- anrechnungsfähigen Seminare auf die „EVA“ angerechnet?

  • Was ist der Unterschied zwischen einer "EVA" und "Nichtärztlichen Praxisassistentin"?

  • Kann ich mit der „EVA-Qualifikation“ schon beginnen, wenn ich noch nicht die erforderlichen Berufsjahre von 3 Jahren in einer hausärztlichen Praxis nachweisen kann?

  • Kann ich mit der „EVA-Qualifikation“ schon beginnen, wenn ich noch nicht die erforderlichen Berufsjahre von 3 Jahren nach Beendigung der Ausbildung nachweisen kann?

Curriculum

  • Welche Themen beinhaltet das Curriculum?

  • Findet eine Abschlussprüfung statt?

  • Ist die Teilnahme an allen EVA-anrechnungsfähigen Modulen Pflicht?

Hausbesuche

  • Wie weise ich meine Hausbesuche nach?

  • Wie werden die Hausbesuche (HB) berechnet?

  • Wie alt dürfen die Dokumentationen der Hausbesuche bei Zertifikatsantrag sein?

  • Wo kann ich die HB-Protokolle erhalten?

  • Wie werden die Hausbesuche vergütet?

Module & Abschluss

  • Muss ich bei der "EVA-Qualifikation" genau auf die Anzahl der erforderlichen Theoriestunden kommen?

  • Wie alt darf ein Modul sein, damit es noch für „EVA-Qualifikation“ angerechnet wird?

  • Was reiche ich zur Zertifikat Antragstellung ein?

  • Gibt es Fördermöglichkeiten?

  • Werden Teilnahmen an Seminaren von externen Anbietern anerkannt/angerechnet?

  • Mit wie viel Unterrichtsstunden (UE) werden die einzelnen „EVA“- anrechnungsfähigen Seminare auf die „EVA“ angerechnet?

    Modul 1
    „Kommunikation und Gesprächsführung“ wird mit 8 UE auf die theoretische Fortbildung angerechnet.
    Modul 2
    „Wahrnehmung und Motivation“ wird mit 8 UE auf die theoretische Fortbildung angerech-net.
    „Patientenbegleitung und Koordination“ (Casemanagement) wird mit 24 UE auf die theoretische Fortbildung angerechnet.
    Modul 2-4
    „Ambulante Versorgung älterer Menschen“ wird mit 36 UE auf die theoretische Fortbildung und mit 8 UE auf die praktische Fortbildung (Hausbesuche) angerechnet.
    Modul 5
    „Häufige Krankheitsbilder in der hausärztlichen Praxis“ wird mit 20 UE auf die theoretische Fortbildung angerechnet.
    Modul 6
    „Häufige Untersuchungsverfahren in der Praxis“ wird mit 8 UE auf die theoretische Fortbildung angerechnet.
    Modul 7
    „Impfen – Beim Impfmanagement mitwirken“ wird mit 8 UE auf die theoretische Fortbildung angerechnet.
    „Hygiene und Desinfektion in der Arztpraxis“ wird mit 8 UE auf die theoretische Fortbildung angerechnet, seitdem es ab 2014 als Blended-Learning-Fortbildungsseminar angeboten wird. Die Seminare, die vor 2014 absolviert worden sind, werden mit 4 UE auf die theoretische Fortbildung angerechnet. ! 8 UE werden erst nach Absolvierung der elektronischen Lernerfolgskontrolle angerechnet. !
    Modul 8
    „Sozialrecht und Demografie“ wird mit 12 UE auf die theoretische Fortbildung angerechnet.
    Modul 9
    „Elektronische Praxiskommunikation und Telematik“ (Telemedizin-Grundlagen & eDMP) wird mit 20 UE auf die theoretische Fortbildung angerechnet.
    Modul 10
    „Versorgung und Betreuung von Onkologie- und Palliativpatienten“ wird mit 9 UE auf die theoretische Fortbildung angerechnet.
    „Palliativmedizinische Zusammenarbeit und Koordination“ wird mit 8 UE auf die theoretische Fortbildung angerechnet.
    Modul 11
    „Grundlagen der Ernährung“ wird mit 16 UE auf die theoretische Fortbildung angerechnet.
    Modul 12
    „Elektronische Praxiskommunikation und Telematik“ (Telemedizin-Aufbau) wird mit 20 UE auf die theoretische Fortbildung angerechnet.
    Modul 13
    „Psychosomatische und psychosoziale Patientenversorgung“ wird mit 15 UE auf die theoretische Fortbildung angerechnet.
    Modul 14
    „Arzneimittelversorgung“ wird mit 8 UE auf die theoretische Fortbildung angerechnet.
    „Injektions- und Infusionstechniken“ wird mit 4 UE auf die theoretische Fortbildung angerechnet.
    Modul 15
    „Notfallmanagement - Erweiterte Notfallkompetenz“ wird mit 16 UE auf das 20-stündige Modul „Notfallmanagement“ angerechnet.
    „Notfälle in der Praxis“ wird mit 4 UE auf das 20-stündige Modul „Notfallmanagement“ angerechnet.

  • Findet eine Abschlussprüfung statt?

  • Ist die Teilnahme an allen EVA-anrechnungsfähigen Modulen Pflicht?

  • Welche Inhalte der EVA Ausbildung sind durch die Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung bereits abgedeckt?

EVA | Verah

  • Was ist der Unterschied zwischen „EVA“ und „VERAH“?

  • Kann ich als „EVA“ zusätzlich die „VERAH“ absolvieren und wenn ja, was muss ich dann noch erfüllen?

  • Kann ich als „VERAH“ zusätzlich die „EVA“ absolvieren und wenn ja, was muss ich dann noch erfüllen?