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EVA - Häufige Fragen

Lt. des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 376. Sitzung am 22. Juni 2016 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Juli 2016 können folgende Fachärzte ebenfalls eine EVA  ausbilden:

  • Allgemeinmedizin
  • Ärzte/Ärztinnen ohne Gebietsbezeichnung
  • Augenheilkunde
  • Chirurgie
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe
  • Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde
  • Haut- und Geschlechtskrankheiten
  • Innere und Allgemeinmedizin
  • Innere Medizin mit und ohne Schwerpunkt, die gegenüber dem Zulassungsausschuss ihre Teilnahme an der fachärztlichen Versorgung erklärt haben
  • Innere Medizin ohne Schwerpunktbezeichnung, die gegenüber dem Zulassungsausschuss ihre Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung gemäß § 73 Abs. 1a SGB V erklärt haben
  • Kinder- und Jugendmedizin
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
  • Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
  • Neurologie
  • Neurologie und Psychiatrie
  • Nervenheilkunde
  • Orthopädie
  • Orthopädie und Unfallchirurgie
  • Praktische Ärzte/Ärztinnen
  • Psychiatrie und Psychotherapie
  • Urologie
  • Physikalische und Rehabilitative Medizin  

Das Konzept der „Entlastenden Versorgungsassistenz“ (EVA) entspricht dem Fortbildungscurriculum „Nicht-ärztliche Praxisassistentin“ gemäß § 87 Abs. 2 b Satz 5 SGB V der BÄK und sieht eine Qualifizierung von Medizinischen Fachangestellten in folgenden Aufgabenbereichen vor:

  • Kontinuierliche Begleitung von Patienten und Angehörigen im Behandlungs- und Versorgungsprozess
  • Unterstützung von Patienten und Angehörigen
  • Durchführung von Hausbesuchen bei immobilen und schwerkranken Patienten
  • Beurteilung der häuslichen Bedingungen/Aufzeigen von Verbesserungsmöglichkeiten
  • Durchführung des Wundmanagements
  • Durchführung von Untersuchungs- und Behandlungsverfahren, z. B. Anlegen einer Langzeit-Blutdruckmessung, Langzeit-EKG, Bestimmung von Laborparametern vor Ort (z. B. Glucose, Gerinnung)
  • Ermittlung von kognitiven, physischen, psychischen und sozialen Fähigkeiten, Ressourcen und Defiziten von Patienten mit Hilfe standardisierter Tests, z. B. Durchführung von Uhrentests, vom Timed up- and go-Test, Esslinger Sturzrisikoassessment
  • Unterstützung im Notfallmanagement der ambulanten Praxis
  • Unterstützung des Arztes bei Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen
  • Mitwirkung bei Impfleistungen
  • Überwachung und Dokumentation der Medikamenteneinnahme

Die Spezialisierungsqualifikation „Entlastende Versorgungsassistenz“ (EVA) schließt mit einem Zertifikat der Ärztekammer Westfalen-Lippe ab. Sie entspricht dem Fortbildungscurriculum “Nicht-ärztliche Praxisassistentin (NäPa) der BÄK” Teilnahmevoraussetzung ist ein qualifizierter Berufsabschluss gemäß der Verordnung über die Berufsausbildung zur bzw. zum Medizinischen Fachangestellten oder Arzthelferin bzw. Arzthelfer oder dem Krankenpflegegesetz. Darüber hinaus müssen mindestens drei Jahre Berufstätigkeit in einer hausärztlichen bzw. fachärztlichen Praxis nachgewiesen werden.

Die Fortbildungsinhalte von „EVA“ entsprechen den im Rahmen der Vereinbarung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des GKV-Spitzenverbandes geforderten Qualifikationsvoraussetzungen über die Erbringung ärztlich angeordneter Hilfeleistungen in der Häuslichkeit der Patienten, in Alten- oder Pflegeheimen oder in anderen beschützenden Einrichtungen gemäß § 87 Abs. 2b Satz 5 SGB V.
Die theoretische Fortbildung sowie der Erwerb der erweiterten Notfallkompetenz gelten als erfüllt, wenn die nicht-ärztliche Praxisassistentin abhängig von der Dauer ihrer bisherigen Berufstätigkeit, nach dem qualifizierten Berufsabschluss, Fortbildungsmaßnahmen in folgendem zeitlichen Umfang nachweisen kann.
 

EVA hausärztlich

Dauer BerufstätigkeitTheoretische FortbildungPraktische Fortbildung (Hausbesuche)Notfallmanagement (Erweiterte Notfallkompetenz)
weniger als 5 Jahre

200 UE

50 UE

20 UE

weniger als 10 Jahre

170 UE

30 UE

20 UE

mehr als 10 Jahre

150 UE

20 UE

20 UE

* UE = Unterrichtseinheit (1 UE entspricht 45 Minuten)

 

EVA fachärztlich

Dauer BerufstätigkeitTheoretische FortbildungPraktische Fortbildung (Hausbesuche)Notfallmanagement (Erweiterte Notfallkompetenz)
weniger als 5 Jahre

200 UE

20

20 UE

weniger als 10 Jahre

170 UE

20

20 UE

mehr als 10 Jahre

150 UE

20

20 UE

* UE = Unterrichtseinheit (1 UE entspricht 45 Minuten)

Nein, die Berufsjahre zählen erst nach der Ausbildung.

Nein, das spielt keine Rolle.

Ja, innerhalb von 5 Jahren.

Nein, Sie können Ihren Start-Zeitpunkt selbst wählen. Auch die Module können Sie frei aus dem Angebot bestimmen. Die Reihenfolge ist individuell wählbar.

Ja, es gibt Fördermöglichkeiten über den Bildungsscheck und das Hausarztaktionsprogramm.

Nähere Informationen hierzu finden Sie unter: https://www.mags.nrw/bildungsscheck bzw. https://www.mags.nrw/hausarztaktionsprogramm.
Dort können Sie auch Ihre zuständige Beratungsstelle ersehen, telefonisch einen Termin vereinbaren und vorab schon evtl. offene Fragen klären.

 

 

Grundsätzlich können Teilnahmen an Fortbildungen externer Anbieter anerkannt und auf die EVA-Fortbildung angerechnet werden. Es handelt sich hierbei immer um eine Einzelfallprüfung. Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, kann eine anteilige oder auch komplette Anrechnung erfolgen. Die Fortbildungen sollten bei Zertifikatsantrag nicht älter als 5 Jahre sein, insbesondere das Notfalltraining „Notfälle in der Praxis“.

 

 

 

Theoretische Fortbildung

Praktische Fortbildung 
(Hausbesuche)

Notfallmanagement 
(Erweiterte Notfallkompetenz)

Ambulante Palliativversorgung

8 UE

  
Ambulante Versorgung älterer Menschen

36 UE

8 UE

 
Arzneimittelversorgung

8 UE

  
Der demenzkranke Mensch in der Haus- und Facharztpraxis

8 UE

  
Der herzkranke Patient/Die herzkranke Patientin

8 UE

  
EKG/Spirometrie

4 UE

  
Elektronische Praxiskommunikation und Telematik Telemedizin-Grundlagen

20 UE

  
Elektronische Praxiskommunikation und Telematik Telemedizinische Anwendungen

20 UE

  
Erweiterte Notfallkompetenz  

16 UE

Grundlagen der Ernährung

16 UE

  
Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention

8 UE

  
Häufige Krankheitsbilder in der hausärztlichen Praxis

20 UE

  
Häufige Untersuchungsverfahren in der Praxis

8 UE

  
Hygiene und Desinfektion in der Arztpraxis

8 UE

  
Impfen und Impfmanagement

11 UE

  
Injektions- und Infusionstechniken

4 UE

  
Kommunikation und Gesprächsführung

8 UE

  
Notfälle in der Praxis – CPR  

4 UE

Patientenbegleitung und Koordination

24 UE

  
Psychogene Essstörungen

4 UE

  
Schmerzpatienten in der Praxis

12 UE

  
Sozialrecht und Demografie

12 UE

  
Umgang mit unterschiedlichen Patiententypen - Umgang mit chronisch Kranken: Psychosomatische und psychosoziale Patientenversorgung

15 UE

  
Versorgung und Betreuung von Onkologie- und Palliativpatienten

9 UE

  
Wahrnehmung und Motivation

8 UE

  

Es gibt keinen Unterschied. Die „EVA“ ist die in Nordrhein-Westfalen regionale Umsetzung des Fortbildungscurriculum „Nicht-ärztliche Praxisassistentin“ der Bundesärztekammer nach § 87 Abs. 2b Satz 5 SGB V.

 

Ja, das ist möglich. Das Zertifikat wird jedoch in diesem Fall erst ausgestellt, wenn die erforderlichen 3 Berufsjahre erreicht sind.

Grundlegende Voraussetzung ist, dass Sie in einer hausärztlichen Praxis tätig sind.

  • Grundlagen und Rahmenbedingungen berufliche Handelns/Berufsbild
  • Häufige Krankheitsbilder in der hausärztlichen Praxis
  • Geriatrische Syndrome und Krankheitsfolgen im Alter/Diagnoseverfahren
  • Versorgung und Betreuung von Onkologie- und Palliativpatienten
  • Palliativmedizinische Zusammenarbeit und Koordination
  • Psychosomatische und psychosoziale Versorgung
  • Grundlagen der Ernährung
  • Arzneimittelversorgung
  • Wundpflege und Wundversorgung
  • Grundlagen der Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen
  • Koordination und Organisation von Therapie- und Sozialmaßnahmen/Strukturierte Schulungen
  • Telemedizinische Grundlagen
  • Kommunikation und Gesprächsführung
  • Wahrnehmung und Motivation
  • Medizinische Dokumentation/ Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien
  • Notfallmanagement/ Erweiterte Notfallkompetenz
  • Praktische Fortbildung

Das ausführliche Curriculum finden Sie hier. 

Eine schriftliche Lernerfolgskontrolle findet jeweils in den medizinischen Modulen zum Veranstaltungsende, in der Regel in Form eines Multiple-Choice-Tests, statt.
Bei anzurechnenden Fortbildungsmaßnahmen nach den Fortbildungscurricula der Bundesärztekammer gelten die entsprechenden Teile der Fortbildung als geprüft.

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, an allen EVA-anrechnungsfähigen Modulen teilzunehmen, sofern es Ihre Berufsjahre erlauben. Die Module können frei aus dem Angebot je nach Interesse und persönlicher Gewichtung gewählt werden. 

Pflichtmodule EVA

ModulUE
Ambulante Versorgung älterer Menschen36
Häufige Krankheitsbilder in der hausärztlichen Praxis20
Hygiene und Desinfektion in der Arztpraxis8
Kommunikation und Gesprächsführung8
Patientenbegleitung und Koordination24
Sozialrechte und Demografie12
Umgang mit unterschiedlichen Patiententypen - Umgang mit chronisch Kranken: Psychosomatische und psychosoziale Patientenversorgung15
Wahrnehmung und Motivation8
Erweiterte Notfallkompetenz16
Notfall in der Praxis - CPR4
Entweder “Elektronische Praxiskommunikation und Telematik Telemedizin - Grundlagen” oder “Elektronische Praxiskommunikation und Telematik Telemedizinische Anwendungen”jeweils 20

Eine Aufstellung der Fortbildungsinhalte nach Pflicht- und Wahlmodulen sind dem Flyer für die hausärztliche und der fachärztlichen EVA zu entnehmen. 

Hausbesuche werden in schriftlicher Form nachgewiesen, dabei ist eine Nutzung des Hausbesuchsprotokolls freigestellt. Bei Nutzung des Hausbesuchsprotokolls kann bei Bedarf die Rückseite oder ein Beiblatt genutzt werden.

Ein Hausbesuch (HB) innerhalb der „EVA-Qualifikation“ wird mit 30 Min/HB angerechnet. Die erforderlichen 8 Hausbesuche, die in der Fortbildung „Ambulante Versorgung älterer Menschen“ absolviert werden, werden mit 1 UE/HB berechnet.

Umrechnung von den 30-minütigen Hausbesuche in UE = dividieren durch 2 und dann multiplizieren mal 3.

Beispiel des Rechenwegs bei 20 UE:
20: 2 = 10 dann 10 x 3 = 30
Somit müssen Sie 30 Hausbesuche durchführen um die erforderlichen 20 UE zu erreichen.

Beispiel des Rechenwegs bei 20 UE mit Teilnahme an dem Seminar „Ambulante Versorgung älterer Menschen:
20 – 8 = 12 dann 12: 2 = 6 dann 6 x 3 = 18

Somit müssen Sie bei Teilnahme an dem Seminar „Ambulante Versorgung älterer Menschen“ noch 18 weitere Hausbesuche durchführen, um die erforderlichen 20 UE zu erreichen.

Nicht älter als 2 Jahre.

Auskünfte über die Abrechenbarkeit der Leistungen erteilt die zuständige Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe unter 0231/94323621 (Daniela Nagel).

Nein. Es ist nicht immer möglich, genau auf die erforderliche Stundenzahl zu kommen. Es gibt einen Toleranzbereich, den Sie bitte im Einzelfall erfragen.

Wenn Sie die Voraussetzung für die EVA erfüllt haben, beantragen Sie mit einem formlosen Anschreiben das Zertifikat.

Diesem fügen Sie bei:

  • Einen Nachweis über einen qualifizierten Berufsabschluss gemäß der Verordnung über die Berufsausbildung zur bzw. zum Medizinischen Fachangestellten oder Arzthelferin bzw. Arzthelfer oder nach dem Krankenpflegegesetz.
  • Einen Nachweis über die Berufsjahre.
  • Einen Nachweis über eine 3-jährige Tätigkeit in einer hausärztlichen bzw. fachärztlichen Praxis.
  • Die Dokumentationen der erforderlichen Hausbesuche. Diese dürfen nicht älter als 2 Jahre sein.
  • Ggf. Nachweise über die Teilnahmen an Modulen, die nicht bei der Akademie für medizinische Fortbildung absolviert worden sind. 

Folgende Module sind durch die Fachwirtin bereits abgedeckt:

  • Modul 1: Kommunikation und Gesprächsführung (8 UE) und Wahrnehmung und Motivation (8 UE)
  • Modul 11: Grundlagen der Ernährung (16 UE)
  • Modul 15: Notfallmanagement - Erweiterte Notfallkompetenz (16 UE)

Des Weiteren können Wahlteile (wie z. B. die Kombination "Patientenbegleitung und Koordination", "Ambulante Versorgung älterer Menschen" und "Häufige Krankheitsbilder in der Arztpraxis") der Fachwirtin, die auch Bestandteil der EVA sind ganz oder anteilig angerechnet werden.  

Die beiden Ausbildungen haben verschiedene Zielrichtungen, die Fachwirtin qualifiziert sich im Bereich der Praxisorganisation, Patientenkoordination und in den medizinischen Bereich. Die EVA erwirbt Kompetenzen für die Übernahme von delegationsfähigen Leistungen in der Arztpraxis und insbesondere in der Häuslichkeit der Patienten, sie entlastet den Arzt durch Begleitung und Unterstützung von Patienten und Angehörige in einer Vielzahl von Aufgabenbereichen, die den Behandlungsprozess betreffen.

„EVA/Nichtärztliche Praxisassistentin“ ist ein Curriculum der Bundesärztekammer.
„VERAH“ ist eine Fortbildung vom Deutschen Hausärzteverband e. V.

Ja, das ist möglich.
Hinweise zum Erwerb der Spezialisierungsqualifikation EVA

Bitte beachten Sie, dass die Hausbesuchsprotokolle für die EVA Anerkennung, nach der VERAH Qualifikation durchgeführt werden und nicht älter als 2 Jahre sein dürfen.