Zum Hauptinhalt springen

EVA - Entlastende Versorgungsassistenz

Aktuelles

5. Westfälischer EVA-Tag am Samstag, 22. März 2025 in Dortmund


EVA - Entlastende Versorgungsassistenz in der hausärztlichen Praxis

Die “Entlastende Versorgungsassistenz (EVA)” erwirbt die Kompetenzen für die Übernahme von Delegationsfähigen Leistungen in der ambulanten Praxis. Sie entlastet dadurch die Ärztinnen und Ärzte bei der Begleitung und Unterstützung von Patientinnen und Patienten und Angehörigen in einer Vielzahl von Aufgabenbereichen, die den Behandlungsprozess betreffen. Das Konzept der “Entlastenden Versorgungsassistenz (EVA)” entspricht dem Fortbildungscurriculum “Nicht-ärztliche Praxisassistentin” gemäß § 87 Abs. 2 b Satz 5 SGB V der BÄK und sieht eine Spezialisierungsqualifikation von medizinischen Fachangestellten vor.

 

Dauer Berufstätigkeit

Theoretische Fortbildung

Praktische Fortbildung (begleitete Hausbesuche)  

Notfallmanagement (Erweiterte Notfallkompetenz) 

weniger 5 Jahre

200 UE

50 UE

20 UE

weniger 10 Jahre

170 UE

30 UE

20 UE

weniger 10 Jahre

150 UE

20 UE

20 UE

 

PDF Download: Informationsflyer: EVA - Entlastende Versorgungsassistenz

PDF Download: Fortbildungscurriculum Entlastende Versorgungsassistentin (EVA)


EVA - Entlastende Versorgungsassistenz in der fachärztlichen Praxis

Die Delegations-Vereinbarung (Anlage 8 BMV-Ä) zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband sieht die Qualifizierung zur Nicht-ärztlichen Praxisassistentin (NäPa) auch für medizinische Fachangestellte und Angehörige der Pflegeberufe aus dem fachärztlichen Versorgungsbereich vor. Zur Unterstützung von Ärztinnen und Ärzten gemäß des § 73 Abs. 1a S. 1 Nrn. 1, 3, 4, 5 SGB V erfolgt nach dieser Vereinbarung die ärztliche Versorgung in Form ärztlich angeordneter Hilfeleistungen anderer Personen nach § 28 Abs. 1 Satz 2 SBG V, die in der Vertragsarztpraxis oder in der Häuslichkeit der Patientinnen und Patienten, in Alten- oder Pflegeheimen oder in anderen geschützten Einrichtungen erbracht werden.

Die fachspezifischen Fortbildungsinhalte der Qualifikation EVA/NäPa-fachärztlich können durch die Teilnahme an entsprechenden Spezialisierungsqualifikationen gemäß Musterfortbildungscurricula der Bundesärztekammer nachgewiesen werden.

Für den erforderlichen Fortbildungsumfang ist die Berufserfahrung nach der Ausbildung maßgeblich.

 

Dauer Berufstätigkeit

Theoretische Fortbildung

Praktische Fortbildung (begleitete Hausbesuche)  

Notfallmanagement (Erweiterte Notfallkompetenz) 

weniger 5 Jahre

200 UE

20

20 UE

weniger 10 Jahre

170 UE

20

20 UE

weniger 10 Jahre

150 UE

20

20 UE

Informationsflyer

Fortbildungscurriculum


Praktische Fortbildung / Hausbesuchsprotokolle

BerufsjahrePraktische Fortbildung*
weniger als 550 UE = 75 HB
weniger als 1030 UE = 45 HB
mehr als 1020 UE = 30 HB

UE = Unterrichtseinheit (1 UE entspricht 45 Minuten)

* Die praktische Fortbildung besteht aus den dokumentierten arztbegleitenden und selbstständigen Hausbesuchen (HB), die mit jeweils 30 Minuten auf die Spezialisierungsqualifikation angerechnet werden.

Hausbesuchsprotokoll

Hausbesuchsprotokoll anonymisiert


Hausarztaktionsprogramm

Förderung des Erwerbs von Zusatzqualifikationen von nicht-ärztlichem Praxispersonal durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Das Land beteiligt sich an den Ausgaben von Hausarztpraxen, die den Erwerb von Zusatzqualifikationen von nicht-ärztlichen Praxisassistentinnen bzw. Praxisassistenten im Sinne der Delegations-Vereinbarung (Anlage 8 BMV-Ä) finanzieren, durch eine einmalige Zuwendung in Höhe von bis zu 1.000 Euro.

Die Anträge für die Förderung und weitere Informationen zur Förderung erhalten Sie hier.


Entlastende Versorgungsassistenz (EVA) - Refresherkurse

Gemäß Delegationsvereinbarung Anlage 8 BMV-Ä § 7 (6) ist alle drei Jahre eine Fortbildung mit mindestens 16 Stunden Dauer, davon mindestens je 8 Stunden Notfallmanagement, inklusive Übungen am Phantom, und mindestens je acht Stunden Fortbildung zur Weiterentwicklung des Berufsbildes des nicht-ärztlichen Praxisassistenten insbesondere in Bezug auf Digitalisierung und Telemedizin nachzuweisen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer.


VERAH/EVA-Anerkennung

Hinweise zum Erwerb der Spezialisierungsqualifikation EVA für VERAH ®


EVA-Rucksack



So erreichen Sie uns:

Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL
Postfach 40 67
48022 Münster

 

Nina Wortmann

Telefon: 0251 929 2238
Fax: 0251 92927 2238
E-mail: nina.wortmann@aekwl.de

Andrea Gerbaulet

Telefon: 0251 929 2225
Fax: 0251 92927 2225
E-mail: andrea.gerbaulet@aekwl.de