Medizinische Begutachtung - Modul III - fachspezifische Aspekte der Medizinischen Begutachtung "Neurologie/Psychiatrie"
Wissenschaftliche Leitung
Dr. med. Simone Reck
Prof. Dr. med. Martin Tegenthoff
Beschreibung
Medizinische Gutachten sind Entscheidungsgrundlagen für Leistungsträger, Versicherungen, Gerichte etc. und als solche von großer gesellschaftlicher Relevanz. Insbesondere stellen sie aber auch wichtige Weichen im Leben jedes einzelnen Patienten/Versicherten.
Ihre Bedeutung wächst weiter mit den sich verändernden rechtlichen Rahmenbedingungen und der verstärkten Kooperation zwischen den vielfältigen ärztlichen Bereichen und den verschiedenen medizinischen Sektoren.
Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung sind zur Erlangung der Facharztbezeichnung verpflichtet, medizinische Gutachten zu erstellen, der Patient bittet seinen behandelnden Arzt um eine qualifizierte Stellungnahme für einen Sozialleistungsträger/eine Versicherung und um „Hilfestellung“ in dem jeweiligen Verfahren. Ärztinnen und Ärzte üben freiberuflich, im Rahmen von Werkverträgen oder im Angestellten-/Dienstverhältnis medizinische Gutachtertätigkeit aus.
Trotz ihrer zunehmenden Bedeutung ist die medizinische Begutachtung am Ende der Ausbildung zum Mediziner bzw. am Ende der Weiterbildung zum Facharzt oft eine „große Unbekannte“.
Die Bundesärztekammer hat mit der Einführung der Curricularen Fortbildung „Medizinische Begutachtung“ eine ankündigungsfähige Qualifikation geschaffen. Die Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL bietet die Curriculare Fortbildung „Medizinische Begutachtung“ an. Die Fortbildung richtet sich an Ärztinnen und Ärzte, die Interesse haben, neben ihren medizinisch fachlichen Qualifikationen ihre Kenntnisse in der Gutachtenerstellung zu erhalten und zu vertiefen. In der Curricularen Fortbildung „Medizinische Begutachtung“ vermitteln Experten themenbezogen grundlegende, fachübergreifende und einschlägige fachspezifische Kenntnisse der medizinischen Begutachtung, stellen den aktuellen medizinischen und rechtlichen Bezug her und geben insbesondere praktische Hinweise und Tipps für die alltägliche Praxis.
Themen:
Sozialmedizinische Bedeutung, Finale (Zustands-)Begutachtung, Kausalitätsbegutachtung, Spezielle Erkrankungen/Funktionsstörungen, Berufskrankheiten, Arbeitsunfälle (jeweils fakultativ), Arzthaftung, Arztstrafrecht (fakultativ), Erstellung eines Final- und eines Kausalitätsgutachten
Wissenschaftliche Gesamtleitung
Dr. med. Simone Reck, Abt. Sozialmedizin, Leiterin der ärztlichen Begutachtungsstelle, Deutsche Rentenversicherung Westfalen, Münster
Termine
Fr. | 15.11.2024 | 14:00 - 20:00 Uhr |
Sa. | 16.11.2024 | 09:00 - 18:00 Uhr |
Zielgruppe
* s. Hinweise
Teilnahmevoraussetzungen
- Eine abgeschlossene Facharztausbildung
- Die Absolvierung des 64 UE umfassenden Curriculums „Medizinische Begutachtung“ der BÄK
- Die Teilnehmenden erhalten nach erfolgreich bestandener Lernerfolgskontrolle sowie die Erstellung eines Final- und eines Kausalitätsgutachtens das Zertifikat „Medizinische Begutachtung“ der ÄKWL.
- Teilnehmende, die nicht dem Kammerbereich Westfalen-Lippe angehören erkundigen sich bitte vorab bei ihrerzuständigen Ärztekammer, ob eine Ankündigung des Zertifikates „Medizinische Begutachtung“ in ihrem Kammerbereich möglich ist.
Hinweis
Das Zertifikat "Medizinische Begutachtung" der ÄKWL erhalten die Teilnehmenden nach erfolgreich bestandener Lernerfolgskontrolle, sowie der erfolgreichen Erstellung jeweils eines Final- und Kausalitätsgutachtens.
Teilnehmende, die nicht dem Kammerbereich Westfalen-Lippe angehören, erkundigen sich bitte vorab bei ihrer zuständigen Ärztekammer, ob eine Ankündigung des Zertifikates "Medizinische Begutachtung" in ihrem Kammerbereich möglich ist.
*
- Ärztinnen und Ärzte, die als medizinische Gutachter (nebenamtlich) tätig werden wollen bzw. tätig sind
- Ärztinnen und Ärzte in Praxis und Klinik, die im Rahmen der Patientenbetreuung mehr Wissen über die medizinische Begutachtung und Beurteilung von Krankheitsfolgen erwerben möchten (sozialmedizinische Beratung, Atteste,Umgang mit Gutachen etc.)
- als Ergänzung für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung, die nach der Weiterbildungsordnung und den Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der ärztlichen Begutachtung nachweisen müssen
Abschluss/Lernerfolgskontrolle
Erstellung eines Final- und eines Kausalitätsgutachtens
Lernerfolgskontrolle
Adresse
Ärztekammer Westfalen-Lippe
Gartenstraße 210-214
48147 Münster